Schützenverein Oberstedten 1955 e.V.

Unser Schützenverein, gegründet 1955,
sieht sich der Tradition verpflichtet
und hat das Ziel unseren Sport zu fördern.


Unser Angebot:
Trainingsmöglichkeit und sportliche Betätigung für:

Luftpistole und Luftgewehr,
Kleinkaliber (Pistole und Gewehr)
Pistole und Revolver, alle Kaliber, Perkussions-Kurz- und Langwaffen
Wurfscheibenschießen (Flinten)


Jugendausbildung:
Ausbildung im sportlichen Schießen durch qualifizierte Trainer und Übungsleiter,
Teilnahme an Rundenkämpfen sowie Teilnahme an Meisterschaften.


Unser Equipment:
  8 Gewehrstände 50 m
  6 Pistolenstände 25 m
10 Luftdruckstände für Pistole u. Gewehr 10 m

 

Hat unser Verein Ihr Interesse gefunden?

Wenn ja, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


 

Waffensachkunde-Prüfung im SVO

 
Liebe Schützenschwestern und Brüder, in unserem SVO unterweisen wir Euch nicht nur in dem am Schießstand erforderlichen sicheren Umgang mit unseren Sportgeräten. Vielmehr bieten wir Euch die Möglichkeit, alle für die Waffensachkundeprüfung erforderlichen Inhalte entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz von uns vermittelt zu bekommen und die entsprechende Waffensachkunde im Rahmen der vorgegebenen Prüfungsmodalitäten bei uns im SVO zu erlangen.
 
Um eine ordnungsgemäße Vermittlung der vorgezeichneten Lerninhalte zu gewährleisten, kann die Prüfung in unserem SVO gemäß § 7 WaffG i.V.m. WaffVwV erst nach Teilnahme an allen folgenden Lernmodulen erfolgen. Die separaten Lernmodule sind:

Modul 1: Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften

Begriffe des Waffenrechts, Rechte und Pflichten, Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, Notwehr und Notstand (4 Stunden)

Modul 2: Waffentechnik 

Waffen, Munition, Geschosse (4 Stunden)

Modul 3: Handhabung von Schusswaffen und Munition (inklusive praktischer Übungen zur sicheren Waffenhandhabung auf dem Schießstand (8 Stunden)

Modul 4: Not- und Seenotsignalmittel (2 Stunden)

Um als sachkundige Person gelten zu dürfen, sind in der Prüfung ausreichende Kenntnisse in allen genannten Lerninhalten nachzuweisen. Maßgeblich für die Prüfung ist der vom Bundesverwaltungsamt vorgegebene Fragenkatalog in der jeweils gültigen Fassung (www.bva.bund.de). Wir empfehlen daneben stets die Lektüre des Waffengesetzes sowie in Auszügen der zugehörigen Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung (beides wird bei uns im SVO zur Einsicht bereit gehalten).